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Budget für Arbeit

LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion

Ein wichtiges Ziel des neuen Bundesteilhabe-Gesetzes (BTHG) ist die noch bessere Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben und die Stärkung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Um dies umzusetzen, wird der LVR ab dem 1. Januar 2018 die von ihm zu erbringenden gesetzlichen Leistungen mit den Leistungen vom LVR-Inklusionsamt kombinieren.

So entsteht das neue „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“.

Dieses stellt neue und bereits bestehende gesetzliche Leistungen zur Unterstützung des Übergangs in Arbeit und Ausbildung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - für Arbeitgeber und Menschen mit Behinderungen - aus einer Hand zur Verfügung.

Die Leistungen erbringen die Dezernate Schulen und Integration (LVR-Inklusionsamt) sowie Soziales (LVR-Eingliederungshilfe) gemeinsam.

Auf Grundlage der positiven Erfahrungen des bisherigen „LVR-Budgets für Arbeit“, das bis Ende 2017 verschiedene Förderprogramme und -modelle bündelte, schließt auch das neue "LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion" einige bestehende Lücken, die über das Bundesteilhabegesetz nicht abgedeckt sind, mit freiwilligen Leistungen - in erster Linie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das LVR-Inklusionsamt.

Bisherige Bestandteile des „LVR-Budgets für Arbeit“ sind die Modelle und Programme „aktion5“, „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“, „STAR- Schule trifft Arbeitswelt“ und das Modellprojet „Zuverdienst“.

Wer profitiert vom „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“?

Das "LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion" kommt besonders betroffenen schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zugute.

Der LVR fördert damit schwerbehinderte Menschen,

  • die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln,
  • die aus Förderschulen oder aus dem gemeinsamen Lernen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln oder sich darauf vorbereiten,
  • die arbeitssuchend sind und über eine seelische Beeinträchtigung verfügen,
  • bei denen eine Autismus-Diagnose besteht.
  1. Antrag nach dem LVR-Budget für Arbeit Teil II - Aktion Inklusion (ab 09/2023) (Online-Formular, barrierefrei, 14.12.2023)

    Antrag und Checkliste zur Beantragung von Leistungen gem. Teil II der Richtlinie LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion

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